Bildungsurlaub

Das ForumNRW ist eine anerkannte Weiterbildungseinrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW. Unsere gesamten Seminare sind anerkannte Bildungsveranstaltungen nach §9 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Für die Seminarteilnahme kann daher Bildungsurlaub beantragt werden.

Dieser Bildungsurlaub ermöglicht Ihnen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterzubilden. Dazu können Sie sich bis zu fünf Tagen im Jahr freistellen lassen.

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) des Landes NRW regelt alle wichtigen Details zum Bildungsurlaub. Hier finden sich Einzelheiten zum Umfang, Inhalt und Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen.

Im §5 AWbG wird der vorgeschriebene Weg zum Bildungsurlaub beschreiben. Dieser unterteilt sich im wesentlichen in folgende Schritte:

  • Erhalt der Unterlagen der Seminarveranstalters: laut Gesetz müssen Sie dem Arbeitgeber vorab das Programm der Bildungsveranstaltung sowie einen Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung nach AWbG zuleiten. Beide Dokumente erhalten Sie von uns nach Eingang Ihrer Anmeldung und bis spätestens sieben Wochen vor Seminarbeginn.

  • Antragstellung beim Arbeitgeber: In NRW muss der Antrag auf Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht aus NRW kommen, spätestens drei Monate vor Seminarbeginn die Friedrich-Ebert-Stiftung informieren, ob Sie Bildungsurlaub einreichen möchten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung wird für Sie daraufhin den Antrag bei dem jeweiligen Bundesland stellen. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Bundesland, anhand des Seminarprogramms, selbst entscheidet, ob dieses als Bildungsurlaub anerkannt wird. Anschließend wird Ihnen, bei einer Anerkennung, die Bescheinigung zugesandt.

    Wichtig ist es dabei, darauf zu achten, dass der Antrag vollständig eingereicht wird (Programm, Nachweis über Anerkennung, Antragsschreiben).

  • Prüfen der Reaktion des Arbeitsgebers: Innerhalb von drei Wochen muss der Arbeitgeber laut gesetzlicher Regelung auf Ihren Antrag reagieren. Sollte der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen, kommt es auf die Gründe und die Einhaltung der Frist durch den Arbeitgeber an. Abhängig hiervon sind verschiedene Schritte möglich. Der DGB NRW beschreibt in einem Leitfaden präzise das weitere Vorgehen.

  • Teilnahmenachweis: Nach dem Seminarbesuch muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Seminarteilnahme schriftlich nachweisen. Hierzu erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die beim Arbeitgeber einzureichen ist.

Nutzen Sie diese Möglichkeit der Weiterbildung.

Wir freuen uns auf Sie!